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Landwirte und Imker schützen gemeinsam unsere Bienen

Der Frühling ist da, die Kirschen blühen bereits und in wenigen Tagen werden die Obstwiesen wieder in Blüte stehen. Die Bienen sind dann gern gesehene Gäste, sorgen sie doch für die Bestäubung der Obstbäume und somit für eine reichliche Ernte. Um Vorkehrungen für den Schutz von Bienen und alle anderen Insekten zu treffen, haben sich die Landwirte und Imker von Montan vor einigen Tagen getroffen.

In den letzten Jahren wurde von vielen Landwirten in Montan dankenswerterweise Rücksicht auf die Bienen genommen. Oft wurden Pflanzenschutzmittel sehr umsichtig eingesetzt und nach Einstellung des Bienenfluges am Abend und in der Nacht gespritzt, das ist für die Bienen viel weniger gefährlich. Die Montaner Landwirte und die Imker sind froh darüber: Denn in einem Gebiet wie dem unseren, das für seine einzigartige Landschaft und Natur bekannt ist, sollten Landwirte, Imker, Obst, Einheimische und Gäste ohne Probleme nebeneinander leben können. Das verlangt Anstrengung und Rücksicht, das Ergebnis ist aber Eintracht zum Wohle aller. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln kann eine Gefahr für die Honigbiene darstellen. Beachten Landwirte jedoch die Verhaltensmuster der Bienen, ergeben sich bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gar einige Möglichkeiten, den Schutz der Bienen wesentlich zu verbessern.

 

Wirkungsvolle Schutzmaßnahmen – nicht nur für den Obstbauern sondern auch für Gartenbesitzer:

Das Amt für Obst- und Weinbau definiert alljährlich einen Zeitraum, in dem das Ausbringen insektengefährlicher Pflanzenschutzmittel verboten ist. Dieses Verbot muss ohne Frage eingehalten werden. Doch auch außerhalb dieses Zeitraums darf der Sprühnebel von bienengefährlichen Mitteln keinesfalls auf blühende Pflanzen gelangen. Besonders beachtet werden müssen dabei Frühblüher (z. B. Haselnuss oder Erle), welche die Bienen im zeitigen Frühjahr dringend für ihre Brut brauchen. Insektengefährliche Mittel dürfen sobald sich die ersten Blüten geöffnet haben und bis die Bäume vollständig abgeblüht sind generell nicht eingesetzt werden.

 

Durch die richtige Anwendung der Technik des verlustarmen Sprühens, können Verwehungen auf blühende Pflanzen verhindert werden. 

Generell sollen insektengefährliche Mittel in den Abendstunden nach Einstellen des täglichen Bienenflugs oder in der Nacht bis spätestens 23 Uhr ausgebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass Windstille herrscht. Ist die Spritzbrühe bereits angetrocknet, ist die Gefahr für Bienenvergiftungen deutlich geringer. 

Vor einer Behandlung mit insektengefährlichen Mitteln muss der blühende Unterbewuchs gemulcht werden. Auch dieser Arbeitsgang muss außerhalb des Bienenfluges erfolgen, da sich sehr viele Bienen auch auf den Blüten des Unterbewuchses aufhalten.

Tankmischungen von Insektiziden sollen vermieden werden. Während der Blüte sollten Insektizide im Idealfall gar nicht oder nur mit einem Fungizid gemischt werden. 

Bevor Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, ist es wichtig, dass sich der Obstbauer und der Imker in der Nähe absprechen und bestimmte Verhaltensregeln vereinbaren. Dadurch können sehr viele Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden.

Was für Landwirte gilt, sollten auch Gartenbesitzer beachten. Landwirte und Imker appellieren: Bitte sorgt für einen umsichtigen Umgang mit den notwendigen Pflanzenschutzmitteln und auch dafür, dass vor dem Einsatz von Insektiziden unter den Bäumen und im Garten nichts mehr blüht!

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