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Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren

Was ist zu beachten? So titelt die neue Informationsbroschüre der Autonomen Provinz Bozen, nachfolgend ein kurzer Überblick.

  • Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren dürfen ohne Genehmigung oder Meldung an Gebäuden – Dächer, Fassaden und Balkone – angebracht werden, wenn sich die Gebäude in Bauzonen, ausgenommen historische Ortskerne, befinden. Die Maßnahmen müssen auf jeden Fall den Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanungsinstrumente entsprechen
  • Wenn sich Gebäude im Landwirtschaftsgebiet ohne besondere landschaftliche Bindungen befinden, dürfen Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren ohne Genehmigung oder Meldung nur auf Dächern von Gebäuden angebracht werden. Die Maßnahmen müssen auf jeden Fall den Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanungsinstrumente entsprechen.
  • Sollen Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren an Fassaden oder Balkonen von Gebäuden oder auf Überdachungen im Landwirtschaftsgebiet angebracht werden oder gelten am vorgesehenen Standort besondere landschaftliche Bindungen, muss eine landschaftliche Genehmigung beantragt werden.
  • Da für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren an Gebäuden im historischen Ortskern (A-Zone) das positive Gutachten der Gemeindekommission für Landschaft erforderlich ist.
  • Das Anbringen von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren auf Bau- und Grundparzellen unter direktem und indirektem Denkmalschutz ist ausschließlich an Nebengebäuden oder auf Freiflächen mit Ermächtigung des Landesdenkmalamtes möglich, sofern die Denkmalbedeutung und Ansicht der Hauptgebäude nicht beeinträchtigt werden.
  • In folgenden Fällen dürfen entlang der Flächen für Verkehr, mit Ausnahme des ländlichen Wegenetzes und der Almerschließungswege, Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren auch unabhängig von Gebäuden und Überdachungen angebracht werden:
    a) in Kombination mit Lärmschutzwänden,
    b) auf Verkehrsinseln,
    c) auf Überdachungen von Parkplätzen.

Diese Maßnahmen bedürfen einer landschaftlichen Genehmigung sowie eines Baurechtstitels.

Das Informationsblatt und das Dekret sind unter diesem Link online einsehbar:

https://www.provinz.bz.it/natur-umwelt/natur-raum/neues-landesgesetz-raum-und-landschaft.asp

Energieberater: Oscar Dibiasi

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