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Startschuss für LEADER Südtiroler Grenzland 2023-2027

Die Lokale Entwicklungsstrategie für das LEADER-Gebiet Südtiroler Grenzland 2023-27 wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 28.11.2023 offiziell genehmigt. Die auf den Ergebnissen der im Frühjahr durchgeführten Auftakt- und Informationsveranstaltungen basierende LEADER-Strategie für die neue Förderperiode erzielte dabei unter den sechs eingereichten Strategien in Südtirol die höchste Punktzahl. An der Ausarbeitung der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie haben sich in den zwölf Gemeinden der beiden Teilgebiete Ultental-Deutschnonsberg und Unterland zahlreiche Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft beteiligt. Mit dem Beschluss der Landesregierung erfolgt nun der operative Startschuss für die neue Förderperiode.

Die vonseiten des Landes für das LEADER-Gebiet Südtiroler Grenzland genehmigte finanzielle Dotierung umfasst ein Gesamtvolumen von insgesamt ca. 3,3 Mio. Euro und einen öffentlichen Beitrag in Höhe von 2,8 Mio. Euro. Zu beachten ist dabei ganz besonders, dass die Umsetzungszeit für diese LEADER-Periode sehr kurz sein wird, da die Verpflichtung der Geldmittel in den vier Jahren von 2024 bis 2027 bewerkstelligt werden muss. Im Rahmen des Themenschwerpunkts Kollektive und integrative Räume, Dienstleistungen und Güter wurden daher nur fünf Aktionen vorgesehen, um die Ziele der Entwicklungsstrategie umzusetzen. Es sind dies:

Aktion SRD07 – Investitionen in die Infrastruktur und die sozioökonomische Entwicklung des ländlichen Raums (Verkehrsinfrastruktur zur Versorgung ländlicher Gebiete; Wassernetze; Infrastruktur für den Tourismus; Infrastruktur für die Freizeitgestaltung; IT-Infrastruktur und digitale Dienste; Machbarkeitsstudien) Aktion SRD08 – Investitionen in Infrastrukturen mit ökologischer Zielsetzung (Erzeugung von elektrischer und/oder thermischer Energie aus erneuerbaren Quellen zur kollektiven Nutzung) Aktion SRD09 – Nichtproduktive Investitionen in ländlichen Ge[1]bieten (Basisdienstleistungen auf lokaler Ebene für die ländliche Bevölkerung; Aufwertung des ländlichen Siedlungs- und Kulturerbes; Aufwertung von Gebäuden im ländlichen Raum oder still[1]gelegter Flächen; Refunktionalisierung von landschaftsprägenden ländlichen Gebieten; Machbarkeitsstudien) Aktion SRE04 – Nicht-landwirtschaftliche Start-ups (Schaffung neuer nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten, die auf die Entwicklung, Erzeugung und Vermarktung von Produkten und/oder Dienstleistungen innerhalb der ländlichen Wirtschaft abzielen) Aktion SRG07 – Zusammenarbeit bei der lokalen ländlichen Entwicklung sowie sog. intelligenter Dörfer (Zusammenarbeit für Lebensmittelsysteme, Versorgungsketten und lokale Märkte; im ländlichen Tourismus; für die soziale und wirtschaftliche Eingliederung; für ökologische Nachhaltigkeit) Somit steht neben den eher „klassischen“ Aktionen zur Stärkung der Infrastrukturen im LEADER-Gebiet und zur Realisierung von Kooperationsprojekten ein völlig neuer Ansatz im Mittelpunkt: die Möglichkeit, die Gründung von neuen, innovativen nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen (start-ups) im Gebiet zu unterstützen, welche eine Stärkung und Diversifizierung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur mit sich bringen sollen. Das Ziel ist es, im gesamten Gebiet insgesamt bis zu zehn solcher Neugründungen in den unterschiedlichsten Bereichen durch einen Pauschalbeitrag zu unterstützen. Je innovativer das Unternehmen, desto besser! In den kommenden Wochen werden die operativen Details mit der Landesverwaltung geklärt, in der Folge kann voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2024 mit der Phase der Umsetzung begonnen werden. Laufend aktualisierte Informationen sind auf der Facebook-Seite „LEADER Südtiroler Grenzland“ verfügbar.

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